AGB - GTC

I. ALLGEMEINES

1.) Alle Angebote, Lieferungen, elektronischen Übermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen auschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.

2.) Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch Rolf Kosecki. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.

3.) Eine Ablehnung unserer Liefer-/Geschäftsbedingungen erlangt nur durch umgehende Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von drei Werktagen (Eingang bei uns) ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller Gültigkeit.

4.) Reklamationen, den Inhalt der Sendungen betreffend, sind innerhalb von 2 Werktagen nach Empfang telefonisch mitzuteilen und binnen weiterer drei Werktage in schriftlicher Form einzureichen.
Bei unterlaßener sofortiger Reklamation ist eine Haftung durch Rolf Kosecki für evtl. bereits entstandene und/oder noch entstehende Kosten ausgeschloßen.

5.) Der Besteller hat bei der Bestellung von Bildmaterial über die Art der beabsichtigten Nutzung umfaßend Auskunft zu geben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erfolgt durch Rolf Kosecki die Einverständniserklärung zur Nutzung des Bildmaterials.

6.) Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart, gilt das Einverständnis als nicht erteilt, und Rolf Kosecki ist von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.

7.) Geliefertes bzw. elektronisch übermitteltes Bildmaterial bleibt stets Eigentum von Rolf Kosecki.
Es wird außchließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts vorübergehend zur Verfügung gestellt.

8.) Bildmaterial, an dem der Besteller ein Nutzungsrecht erworben hat, ist innerhalb von drei Monaten nach Empfang zurückzugeben, unabhängig davon,
ob der Besteller es tatsächlich genutzt hat oder nicht.

9.) Durch die Leistung von Schadensersatz erwirbt der Besteller weder Eigentum noch sonstige Rechte am Bildmaterial.

II. Honorare

1.) Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.

2.) Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium sowie Art und Umfang der Nutzung gemäß Angaben des Bestellers. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller, wird automatisch nach unseren jeweils geltenden Honorarsätzen berechnet. Macht der Besteller keine genauen oder unvollständige Angaben, ist Rolf Kosecki berechtigt ein Pauschalhonorar anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto zzgl. Mehrwertsteuer.

3.) Für Fotomodell-, Luft-, Unterwaßer- und Expeditionsaufnahmen, Illustrationen und sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene Fotos wird grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszwecks berechnet.

4.) Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

5.) Wird ein bebildertes Objekt (z.B. Buch, CD-cover, Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken.
Der Verwender hat Rolf Kosecki umfaßend über den neuen Verwendungszweck zu informieren und muß sich die Zustimmung zur Nutzung bei Rolf Kosecki einholen.

6.) Bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe unseres Bildmaterials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars fällig.

7.) Exklusivrechte oder Sperrfristen müßen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 100% des jeweiligen Grundhonorars.

8.) Sobald der Besteller bekundet hat, daß er das gelieferte Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, kann Rolf Kosecki ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung stellen, auch wenn die Nutzung noch nicht erfolgte.

9.) Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits gezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.

III. Kosten, Vertragsstrafe, Schadenersatz

1.) Für alle Bildlieferungen und- übermittlungen werden Bearbeitungskosten und Versand- bzw. übermittlungskosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben.
Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen.
Mit der Bezahlung der Bearbeitungs- oder Versand- bzw. übermittlungskosten erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.

2.) Mit der Lieferung von bestellten Bildern wird ein Leihverhältnis begründet, wobei die Rückgabefrist auf dem Lieferschein angegeben ist. Erfolgt die Rückgabe nach Ablauf dieser Rückgabefrist, werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder, sogenannte Blockierungskosten (1 EURO pro Bild und Tag) fällig. Ebenso werden sogenannte Blockierungskosten (1 EURO pro Bild und Tag) fällig, wenn Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben hat, nach Ablauf von 90 Tagen ab Empfang nicht zurückgegeben wird, und zwar zusätzlich zum Nutzungshonorar.

3.) Für beschädigtes oder nicht zurückgegebenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten. Bei Verlust von Original-Kleinbilddias gilt eine Schadensersatzsumme von 510 EURO, bei Original-Dias bis zur Größe von 13 x 18, gilt eine Schadensersatzsumme von 765 EURO pro Bild, bei Original-Dias der Größe 15 x 20 und Ggrößer, gilt eine Schadensersatzsumme von 1020 EURO als vereinbart, ohne daß Rolf Kosecki die Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen hat. Diese Summe errechnet sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sowie Blockierungskosten bleiben uns vorbehalten. Total beschädigte oder verlorene Duplikate werden mit 100 EURO pro Stück berechnet. Ersatzduplikate für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen werden nicht akzeptiert.

4.) Werden als verloren gemeldete und berechnete Bildvorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so vergüten wir ein Drittel des geleisteten Schadensersatzes.

5.) Mit Zahlung von Schadensersatz erwirbt der Besteller keine Nutzungsrechte und kein Eigentum an dem betreffenden Bildmaterial.

6.) Für Bilder, die ohne Angaben einer bestimmten Nutzung aus der Maske genommen wurden, werden Layoutkosten in Höhe von 100 EURO berechnet.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.

IV. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte

1.) Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Die Ablösung weiterer Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender. Das Bildmaterial wird von uns nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und ist nach erfolgter Verwendung sofort wieder zurückzugeben bzw. vom elektronischen Speichermedium zu löschen. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen sowie sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung erlaubt.
Dies gilt insbesondere im Falle einer beabsichtigten werblichen Nutzung des Bildmaterials.

2.) Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werks in irgendeiner Form, z.B. durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel, ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Verstößen hiergegen ist Rolf Kosecki berechtigt, das Fünffache des für die Verwendungsart üblichen Honorars zu berechnen. Tendenzfremde Verwendungen oder Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzuläßig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.

3.) Dia-Duplizierung und Internegative, Reproduktionen, Vergrößerungen und elektronische Speicherung von Bilddaten für Archivzwecke des Kunden sind nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Die Weitergabe von Bildmaterial oder von Nachdruckrechten an Dritte bedarf eines separaten Vertrags mit Rolf Kosecki. Der Besteller ist verpflichtet, Rolf Kosecki ohne Aufforderung Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ohne Zustimmung von Rolf Kosecki dupliziert, sonstige Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt oder unser Bildmaterial in digitaler Form gespeichert hat. Alle mit oder ohne Genehmigung der Agentur gefertigten Kopien etc. sind nach Verwendung an uns auszuhändigen.

4.) Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Preßerates (Preßekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Werden Personenbildniße über den Rahmen der jeweils eingeräumten Nutzungsrechte hinaus gebraucht, beispielsweise zu Werbezwecken, ohne daß dies mit Rolf Kosecki vereinbart ist, übernimmt Rolf Kosecki keine Haftung und ist im Falle einer eigenen Inanspruchnahme berechtigt, beim Kunden Regreß zu nehmen.

5.) Wir behalten uns die übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschloßen sein sollte, nicht an.

6.) Der Besteller haftet Rolf Kosecki gegenüber bis zum unversehrten Eintreffen der Bilder, auch wenn die Fotos vom Besteller an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch des Bestellers durch Rolf Kosecki an einen Dritten gesandt werden.

7.) Das Versandrisiko für die Rücksendung trägt der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die Rücksendung an Rolf Kosecki durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird. Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet, etwaige Verwaltungskosten unsererseits gehen zu Lasten des Bestellers.

V. Urheberrecht, Belegexemplar

1.) Wir verlangen unter Hinweis auf ¤13 UrhG ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, daß kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen läßt. Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde. Unterbleibt die Namensnennung, so haben wir Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlags von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten. Der Verwender hat Rolf Kosecki von der Unterlaßung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Das Namensnennungsrecht kann nicht durch erhöhtes Honorar abgegolten werden. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.

2.) Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.

3.) Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

VI. Zahlungsbedingungen, Gerichtstand, Sonstiges

1.) Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt netto, ohne Abzug, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen.

2.) Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.

3.) Erfüllungsort und Gerichtstand ist Bonn.

4.) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt

VII. In Ergänzungen unserer Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Bilddatenbank zusätzlich folgende Sonderbedingungen

1.) Der Zugang zur Datenbank ist nur mit einer gültigen User ID und einem Paßwort möglich. Diese sind von Rolf Kosecki und den Kunden vertraulich zu behandeln.
Sollten die Zugangsdaten durch Verschulden des Kunden mißbraucht werden, so haftet dieser für den entstandenen Schaden.

2.) Der Kunde kann die Bilddatenbank nutzen, um in den dort gespeicherten Bilddatenbeständen online nach Fotos zu recherchieren und diese als Preview oder als High- Resolution Daten downloaden.

3.) Der Kunde hat keinen Anspruch auf permanente Erreichbarkeit der Bilddatenbank. Es bleibt Rolf Kosecki jederzeit freigestellt, den Server zeitweise oder dauerhaft abzuschalten sowie die dort gespeicherten Inhalte zu verändern, zu löschen oder zu ergänzen.

4.) Für die Nutzung der übertragenen Fotos werden zusätzlich gesonderte Nutzungshonorare entsprechend der zum Zeitpunkt der Nutzung aktuellen Honorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM) berechnet.

5.) Eine Nutzungsgenehmigung ist in jedem Einzelfall gesondert einzuholen. Pauschale Vereinbarungen bezüglich einzelner Publikationen sind grundsätzlich möglich und benötigen der Schriftform.

6.) Eine Abspeicherung der übertragenen Daten durch den Kunden, über die Dauer der aktuellen Produktion hinaus, ist nur mit schriftlicher Genehmigung von Rolf Kosecki gestattet.